Allgemeine Geschäftsbedingungen KAMPs Hotel in Keitum

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung einschl. Frühstück 20 % des Übernachtungs- und Frühstückspreises. Dies gilt auch bei verspäteter Anreise bzw. vorzeitiger Abreise.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie von der Entrichtung des Übernachtungspreises nach dem Gesetz nicht dadurch befreit werden, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen können. Die ersparten Aufwendungen und, gegebenenfalls, Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des von Ihnen gebuchten Zimmers/Appartements werden wir gegenrechnen.

Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den vereinbarten Betrag, abzüglich der Einsparungen, zu bezahlen.

Um Ihnen unangenehme Stornokosten bei einem Nichtantritt der Reise zu ersparen, empfehlen wir daher den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Die Bezahlung der Rechnung kann in bar (Euro) und Euroscheckkarte (EC-Cash) erfolgen.

 

Vertragsrecht: Wenn der Gast absagt

Wie Hoteliers mit Stornierungen von Zimmern umgehen müssen

Von Jürgen Benad   Kann der Gast ein reserviertes Hotelzimmer absagen, ohne dafür zahlen zu müssen, und bis zu welchem Zeitpunkt? Das legen in aller Regel die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Hotels fest. Dabei kann aufgrund der unterschiedlichen Handhabung von Fall zu Fall nicht gesagt werden, was „üblich“ ist. Juristisch gesehen ist eine bestätigte Hotelbuchung ein Vertrag aufgrund einer schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung.

Grundsätzlich ist bei der Reservierung eines Hotelzimmers folgendes zu beachten: Wird ein Zimmer bestellt und die Reservierung vom Hotel bestätigt, so ist ein sogenannter Gastaufnahmevertrag oder auch Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist dabei nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung reicht aus.

Der Abschluss des Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen: Die Verpflichtung des Gastwirts ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Die Verpflichtung des Gastes besteht darin, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen. Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen im geschlossenen Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst, also gekündigt werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf Stornierung einer Buchung.

Nimmt der Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, ist er rechtlich verpflichtet, den Preis für das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer zu bezahlen. Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch – was häufig übersehen wird. Nicht angefallene Betriebskosten – etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche – können anspruchsmindernd angerechnet werden. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.

Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück mit pauschal 10 bis 20 Prozent, bei Übernachtung mit Halbpension mit pauschal 30 Prozent und bei Übernachtung mit Vollpension mit pauschal 40 Prozent vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. In einem Gerichtsurteil kamen die Richter zu dem Schluss, dass der Gast sogar 94 Prozent des vereinbarten Zimmerpreises zu zahlen hat. Aber ein einzelnes Gerichtsurteil lässt sich nie verallgemeinern.

Anders sind natürlich die Fälle zu beurteilen, in denen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch einzelvertraglich dem Gast ein Rücktrittsrecht, meist gegen Zahlung eines anteiligen Betrags in ähnlicher Höhe der oben genannten Pauschalbeträge, eingeräumt wird.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband, Berlin.

Quelle: www.dehoga.de

 

Allgemeine Informationen

Die Hotelzimmer sowie die Appartements stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wenn Sie früher anreisen möchten, melden Sie sich bei uns, wir versuchen dann eine Lösung für alle zu finden.

Haustiere können bei uns leider nicht aufgenommen werden.

Auf Sylt und in Keitum gibt es ausreichend Fahrradverleiher mit guten Fahrrädern, so dass Sie nicht unbedingt Ihre eigenen Räder mitbringen müssen. Eine vorherige Reservierung empfiehlt sich in der Hauptsaison.

ANREISE

Per Autozug von Niebüll nach Sylt: Eine Platzreservierung ist nicht möglich. Genaue Abfahrtzeiten können jederzeit über uns oder über die Internetseite www.syltshuttle.de erfragt werden.

Nach Entladung vom Autozug in Richtung Keitum einordnen. Der Hauptstraße folgen, an der T-Kreuzung nach Keitum links abbiegen. In Keitum in den Kreisel einfahren, die zweite Möglichkeit aus dem Kreisel fahren, dann der Straße Gurtstig bis fast zum Ende folgen, wir sind das drittletzte Haus auf der linken Seite.

Per Autofähre von der dänischen Insel Römö nach List auf Sylt: Eine Platzreservierung ist unter der Telefonnummer 0461/864-601 oder unter www.syltfaehre.de möglich und ratsam.

Auf Sylt von List in Richtung Kampen, in Kampen an der 2. Ampel links in Richtung Keitum, immer auf der Hauptstraße bleiben, an der T-Kreuzung links ins Dorf Keitum hinein, In Keitum in den Kreisel einfahren, die zweite Möglichkeit aus dem Kreisel fahren, dann der Straße Gurtstig bis fast zum Ende folgen, wir sind das drittletzte Haus auf der linken Seite.

Per Flugzeug: Sylt wird von einigen Städten Deutschlands aus angeflogen. Flugverbindungen können Sie jederzeit unter www.flughafen-sylt.de erfragen. Am Flughafen Sylt stehen Ihnen nach vorheriger Buchung Leihwagen zur Verfügung.

Per Bahn: Nach Sylt können Sie auch bequem per Zug anreisen. Über Zugverbindungen können Sie sich unter www.bahn.de informieren.